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Fehrbacher Straße 52, D-66954 Pirmasens
Telefon
+49 (0)6375 / 99 99 010
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info@balkonprofile.com
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen oder sonstige Leistung der Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH, Raiffeisenstraße 15, 61250 Usingen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version.
Angebot und Auftragserteilung
Angebote sind freibleibend. Die von Seiten der Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH, Raiffeisenstraße 15, 61250 Usingen, angebotenen Maße, sonstigen Angaben und Beschreibungen sind nur annähernd maßgebend.
Von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers
werden nicht anerkannt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Der Besteller erkennt die ausschließliche Verbindlichkeit dieser Bedingungen durch widerspruchslose Hinnahme der
Auftragsbestätigung, spätestens bei Annahme der ersten Lieferung oder Leistung, stillschweigend an.
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH, die schriftliche Auftragsbestätigung versendet hat. Werden vom Besteller Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, haftet er für deren Richtigkeit. Nachträgliche Änderungswünsche, insbesondere im Hinblick auf bereits in Arbeit befindliche Ware, werden generell nicht akzeptiert, bzw. müssen zusätzlich beauftragt und vergütet werden.
Für den Umfang des Vertrages ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
Nebenabreden und Änderungen sind unwirksam, wenn sie von der Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.
Rücktritt/ Kündigung
Sollte der Besteller – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurücktreten/ kündigen, ist die Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH befugt, vom Besteller die Zahlung eines Betrages in Höhe von 15 % des vereinbarten Kaufpreises gemäß schriftlicher Auftragsbestätigung an pauschaliertem Schadenersatz zu verlangen, wobei beiden Vertragsparteien vorbehalten bleibt, im Einzelfall einen höheren/ geringeren Schaden nachzuweisen.
Preise
Preisstellung und Berechnung werden in Euro vorgenommen. Es gelten die vereinbarten Preise gemäß
schriftlicher Auftragsbestätigung. Soweit nicht anders vereinbart, werden von der Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH eine Abschlagsrechnung (gemäß Auftragsbestätigungsschreiben) und eine Endabrechnung gestellt.
Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Naturmaßen bzw. tatsächlichem Aufwand. Berechnet wird die
tatsächlich benötigte Anzahl an Material. Auf halbe und ganze Quadrat- bzw. Laufmeter wird aufgerundet. Die zu
den Angeboten der Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH gehörenden Unterlagen,
wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben sind nur annähernde
Angaben. Konstruktionsbedingte Änderungen bleiben vorbehalten und die Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH ist berechtigt, eine dem Mehraufwand/ Minderaufwand entsprechende, angemessene Preiserhöhung/ Preissenkung vorzunehmen, wenn sich nach Auftragserteilung eine Änderung der technischen Konstruktion oder des Umfanges als notwendig erweisen sollte. Die Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH, informiert den Besteller über eine Preisänderung innerhalb von drei Werktagen ab Kenntnisnahme der sie begründenden Umstände.
Werden durch Auflagen der Baubehörden oder Änderungswünsche des Bestellers gesonderte Eingaben oder statische Berechnungen, Pläne oder Nachweise erforderlich, erfolgt die Erstellung dieser Unterlagen gegen gesonderte Rechnung. Hieraus resultierende Bau- und Verwaltungsabgaben trägt der Besteller.
Zahlung und Abnahme
Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung sind ausschließlich auf die nachfolgend bekanntgegebene
Zahlstelle möglich: Raiffeisenbank Grävenwiesbach eG, IBAN: DE65 5006 9345 0000 0626 34, BIC: GENO DE51 GWB
Lieferfristen und Liefertermine
Angaben über die Lieferfrist verstehen sich nur als voraussichtliche Lieferzeiten.
Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage der Auftragsbestätigung durch die Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH, jedoch nicht vor völliger Klärung aller Einzelheiten der Ausführung.
Sollte die Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH mit einer Lieferung in Verzug geraten, muss der Besteller eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist darf er vom Vertragsabschluss insoweit zurücktreten, als die Ware bis zum Ablauf der Frist nicht als versandbereit gemeldet ist.
Sollte die Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH zur Lieferung bestellter Ware nicht in der Lage sein, weil ein Lieferant der Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH seine vertraglichen Verpflichtungen zur Lieferung nicht erfüllt, ist die Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH gegenüber dem Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im nichtkaufmännischen Verkehr gilt dies jedoch nur dann, wenn die Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH, mit dem betreffenden Lieferanten ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, das Ausbleiben der Lieferung nicht zu vertreten hat und es sich bei dem Deckungsgeschäft um ein kongruentes Deckungsgeschäft gehandelt hat. Die Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH wird auch dann von der Pflicht zur Erbringung der Leistung frei, wenn aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund nicht vorhersehbarer und durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindender Leistungshindernisse an der
Erbringung der Leistung gehindert ist. Für den Fall nachträglich sich herausstellender und von der Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH, nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Leistungen steht der Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH das Recht zu, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Ein von der Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH, zu vertretendem Hindernis berechtigt nicht zum Rücktritt. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder eines aus obigen Gründen erfolgten Rücktritts sind ausgeschlossen.
Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch im Fall der Franko-Lieferung oder bei der
Vergütung der Fracht durch den Lieferer.
Mängelrüge
Mängelrügen irgendwelcher Art müssen vom Besteller sofort nach Beendigung der ausgeführten Arbeiten, bzw.
bei der Übernahme der Ware, geltend gemacht werden.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist versteht sich nach den Vorschriften des BGB und HGB. Ist der Besteller
Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ohne besondere schriftliche Vereinbarung ein Jahr vom Tage der
Lieferung bzw. der Abnahme der Arbeiten an gerechnet.
Eine Gewährleistungsverpflichtung besteht nur gegenüber dem ursprünglichen Besteller.
Gegenüber dritten Personen, insbesondere bei Weiterveräußerung oder Verarbeitung des Liefergegenstandes,
ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
Weder Produktabbildungen in den Prospekten der Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH
noch Abbildungen im Internet sind bindend. Die Bandbreite von natürlichen Unterschieden in Farbe,
Struktur und anderen Eigenschaften innerhalb des Steingranulats oder Beschichtungen gehört zu den Eigenschaften des
Naturproduktes Stein, oder der möglichen Farbunterschiede durch die Verarbeitung bedingt und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar.
Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung, Transport oder Manipulation, Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, insbesondere bei Nichtbeachtung der seitens der Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH gegebenen
Pflegeempfehlungen entstehen, wird seitens der Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH, keine Haftung übernommen, ebenso wenig für Folgen unsachgemäßer und ohne die Einwilligung der Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH, vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter.
Bei Vorliegen eines Sachmangels ist es dem Besteller verwehrt, selbst und/ oder ohne
Zustimmung der Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH, Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vorzunehmen.
Bei berechtigten Reklamationen erfolgt nach Wahl der Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH
Nachbesserung oder Umtausch von Teilen des ganzen Liefergegenstandes. Die Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Für Nachbesserungsarbeiten oder Ersatzstücke haftet die Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, jedoch nur bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden Gewährleistungspflicht.
Weitere Schadensersatzansprüche
Die Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Eine Haftung der für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine wesentlichen
Vertragspflichten (Kardinalpflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
Soweit die Haftung nach den Ziffern 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH
Eigentumsvorbehalt
Die Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH, behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit die Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH Forderungen gegenüber Besteller in laufender Rechnung bucht (Kontokorrentvorbehalt).
In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch die Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH liegt, sofern nicht die Bestimmungen über den Verbraucherdarlehensvertrag gemäß den §§ 491 ff. BGB Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH, hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Über Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter hat der Besteller die Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH, unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die
Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH, die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den der Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH entstandenen Ausfall.
Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Besteller wird stets für die Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, der Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwirbt die Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH, das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den
anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache
gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
Der Besteller tritt der Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH auch die Forderung
zur Sicherung ihrer Forderung gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem
Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
Die Firma Usta & Partner Beschichtungssysteme GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden
Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen,
soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
Erfüllungsort/ Gerichtsstand
Ist der Besteller Unternehmer, so ist dieser für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ausschließlich Limburg Gerichtsstand. Im Übrigen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes als vereinbart.
Verbindlichkeiten dieser Bedingungen
Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.
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