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Fehrbacher Straße 52, D-66954 Pirmasens

AGB

  1. Geltungsbereich
    Für den Lieferungen, Verträge, Bauleistung und jedwede Geschäftsbeziehung mit dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für die Anwendung gegenüber Unternehmen sowie Verbrauchern bestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gelten ausschließlich. Hinweisen des Käufers auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte. Unsere Angebote sind freibleibend, falls nicht ausdrücklich anderes vereinbart. Bei Bestellungen nach Flächen- oder Raummaß wird der Materialbedarf von uns unverbindlich berechnet. Wir übernehmen keine Verantwortung für Mehr- oder Minderbedarf. Der Vertrag kommt erst mit Angebotsbestätigung in Textform zustande. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung oder Verantwortung des Käufers werden dem Käufer zusätzlich berechnet. Nebenabreden, Änderungen und Abweichungen von diesen Bedingungen müssen in Textform vereinbart werden.
  2. Produktbeschaffenheit, Muster und Proben, Garantien
    Soweit nicht anders vereinbart, ergibt sich die Beschaffenheit der Ware ausschließlich aus den Produktspezifikationen des Verkäufers. Für die Ware einschlägige identifizierte Verwendungen nach der Europäischen Chemikalienverordnung REACH stellen weder eine Vereinbarung einer entsprechenden vertraglichen Beschaffenheit der Ware noch eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung dar. Eigenschaften von Mustern und Proben sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich als Beschaffenheit der Ware vereinbart worden sind. Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben sowie sonstige Angaben sind nur dann Garantien, wenn sie als solche vereinbart und bezeichnet werden.
  3. Anwendungstechnische Beratung
    Soweit wir Beratungs- oder sonstige Unterstützungsleistungen erbringen, geschieht dies nach bestem Wissen. Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Ware befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen, insbesondere im Hinblick auf die Eignung der gelieferten Waren für die vom Käufer beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Dies gilt insbesondere für Systemkomponenten, die nicht bei uns bezogen wurden.
  4. Preise
    Sollte der Verkäufer in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung seine Preise für das zu liefernde Produkt oder die Zahlungsbedingungen allgemein ändern, so ist der Verkäufer berechtigt, die am Liefertag gültigen Preise oder Zahlungsbedingungen anzuwenden. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten. Davon ausgeschlossen sind freibleibende Angebote und Aufträge für Bauleistungen.Bei Lieferungen und Leistungen in der EU hat der Käufer dem Verkäufer vor der Ausführung des Umsatzes seine jeweilige UST Identifikationsnummer mitzuteilen, unter der er die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU durchführt.

    Bei nicht-elektronischen Ausfuhranmeldungen bezüglich der Lieferungen und Leistungen aus der Bundesrepublik Deutschland in Länder außerhalb der EU, die nicht vom Verkäufer durchgeführt oder veranlasst werden, hat der Käufer dem Verkäufer den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird der Nachweis nicht erbracht, hat er zusätzlich die für die Leistung innerhalb Deutschlands zu erhebender Umsatzsteuer vom Rechnungsbetrag zu bezahlen.

  5. Lieferung
    Der Käufer hat die Ware zum vereinbarten Liefertermin oder – falls ein Liefertermin nicht fest vereinbart wurde – unverzüglich nach Mitteilung der Bereitstellung am Erfüllungsort gemäß abzuholen. Kommt der Käufer mit der Annahme der Ware in Verzug, sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl auf Kosten des Käufers zu versenden oder, sofern nicht anders möglich – notfalls auch im Freien – zu lagern. Wir haften in diesem Fall nicht für Verzögerungen, den zufälligen Untergang, den Verlust oder eine Beschädigung der Waren. Im Falle der Lagerung der Ware sind wir berechtigt, die Ware nach Ablauf einer Woche in Rechnung zu stellen. Sofern abweichend vereinbart ist, dass wir zur Versendung der Ware verpflichtet sind, wobei Angaben von Lieferzeiten stets unverbindlich sind, erfolgen der Transport auf Kosten des Käufers und die Wahl der

    Transportmittel sowie des Transportweges mangels besonderer Weisung nach unserem Ermessen. Die Gefahr geht in dem Zeitpunkt über, in dem die Ware von uns dem Frachtführer übergeben wird. Dem Käufer zumutbare Teillieferungen sind zulässig. Erhebliche, unvorhersehbare sowie von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von unseren Lieferanten sowie Betriebsunterbrechungen auf Grund von Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung.

    Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und Fälle höherer Gewalt bei uns und unseren Unterlieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses, soweit sie für die Lieferfähigkeit der Ware von Bedeutung sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer unverzüglich mit. Wird hierdurch die Lieferung um mehr als einen Monat verzögert, sind sowohl der Käufer als auch wir unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Käufers für den Fall der Lieferstörung auf Grund eines von uns zu vertretenen Umstands bleibt unberührt.

    Erfolgt die Lieferung in Leihbehältern, so sind diese innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Lieferung restentleert und frachtfrei zurückzusenden, Verlust und Beschädigung einer Leihverpackung geht zu Lasten des Käufers, wenn dies von ihm zu vertreten ist. Leihverpackungen dürfen nicht anderen Zwecken oder zur Aufnahme anderer Produkte dienen. Sie sind lediglich

    für den Transport der gelieferten Ware bestimmt. Beschriftungen dürfen nicht entfernt werden, Einwegverpackungen werden nicht von uns zurückgenommen.
    Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen mit Kopie an den Verkäufer innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen anzuzeigen.

  6. Mängelansprüche
    Mängel der Ware, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung feststellbar sind, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Erhalt der Ware anzuzeigen; andere Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und Art und Ausmaß der Mängel genau bezeichnen.Bei ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl zu Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt (Nacherfüllung). Im Falle der Mängelbeseitigung tragen wir alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

    Sind wir zur Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder schlägt ansonsten die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Sämtliche Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Erhalt der Ware durch den Käufer, sofern die gelieferten Waren nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Im Falle des Unternehmerrückgriffs (§ 478 BGB) sind wir berechtigt. Rückgriffsrechte des Käufers mit Ausnahme der Ansprüche auf Neulieferung der Ware und Aufwendungsersatz abzulehnen, sofern wir dem Käufer den Anschluss seiner Rechte einen gleichwertigen Ausgleich einräumen. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, ohne dass ein Ausgleich einzuräumen ist.

    Beanstandungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn in einem bauchemischen Erzeugnis Fremdmaterialien verarbeitet oder wenn unseren Produkten Verdünnungen, Härter oder sonstige Komponenten beigemischt bzw. verarbeitet werden, die nicht von uns bezogen oder von uns zur Anwendung empfohlen worden sind. Dies gilt auch und ins besonders für nicht von uns bezogene Granulate. Eine Gewährleistung für die mit unseren Erzeugnissen hergestellten Aufbauten kann von uns nicht übernommen werden, da wir keinen Einfluss auf die sachgemäße Verarbeitung haben.

  7. Haftung
    Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind alle weitergehenden Ersatzansprüche des Käufers gegen uns und unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den gelieferten Waren selbst entstanden sind.

    Die in diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen enthaltenen Haftungsbegrenzungen und -ausschüsse gelten nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, oder infolge einer übernommenen Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes eine Haftung unsererseits zwingend vorgeschrieben ist. Das gleiche gilt im Falle einer Pflichtverletzung unsererseits, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, wobei die Haftung jedoch auf den Ersatz der typischen, vorhersehbaren Schäden beschränkt ist.

  8. Zahlung

    Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf dem beleg angegebenen Zahlungsfrist zu zahlen. Rechtzeitige Zahlung ist nur dann erfolgt, wenn wir über das Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstag auf dem von uns angegebenen Konto verfügen können. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigen Verzugsschadens bleibt sowohl uns als auch dem Käufer unbenommen. Die Hergabe von Wechseln ist keine Barzahlung und nur mit unserer vorherigen Zustimmung zahlungshalber zulässig. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Zurückbehaltung und Aufrechnung wegen von uns bestrittener Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Die Nichtzahlung des Kaufpreises bei Fälligkeit stellt eine wesentliche Verletzung vertraglicher Pflichten dar. Die Nichtbezahlung fälliger Rechnungen oder andere Umstände, welche auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers nach Vertragsabschluss schließen lassen, berechtigen zur sofortigen Fälligstellung aller unserer Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.

  9. Eigentumsvorbehalt
    Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in laufende Rechnungen aufgenommen sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Kaufpreisforderungen gelten trotz Zahlung so lange als nicht erloschen, als eine von uns in diesem Zusammenhang übernommene, wechselmäßige Haftung, wie zum Beispiel im Rahmen eines Scheck-Wechsel-Verfahrens, fortbesteht.

    Eine Verarbeitung oder Vermischung nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass hieraus für uns eine Verbindlichkeit entsteht. Für den Fall der Verarbeitung oder Vermischung mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, überträgt der Käufer schon jetzt zur Sicherung unserer Forderungen

    auf uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen mit der Maßgabe, dass der Käufer die neue Sache für uns verwahrt.

  10. Gerichtsstand, Erfüllungsort und sonstiges

    Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung oder aus dem Vertrag ist unsere jeweilige Versandstelle; für die Zahlung unser Sitz. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Geschäftsbeziehung oder dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht vereinbart mit der Maßgabe, dass wir den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen können.

    Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Auf die Geschäfts- und Vertragsbeziehungen mit unseren Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG-„Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.

    Daten des Käufers werden von uns gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist.